Häufig gestellte Fragen

Besuchen Sie uns zum ersten Mal?

Was ist die Hauptaufgabe eines Notariats?

Ziel des Notariats ist es, Handlungen und Verträge, die für die Menschen von großer Bedeutung sind, rechtlich abzusichern, zum Beispiel beim Hauskauf, bei der Beantragung eines Kredits bei der Bank oder bei der Errichtung eines Testaments. Werfen Sie einen Blick auf unser gesamtes Dienstleistungsangebot!

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können einen Termin vereinbaren, indem Sie uns unter der Nummer 966 80 86 66 anrufen oder eine E-Mail an Lriesgo@notariado.org schicken. Wir freuen uns, Ihren Termin zu vereinbaren! Vergessen Sie nicht, alle notwendigen Unterlagen für Ihr Verfahren mitzubringen.

Was kosten die notariellen Dienstleistungen?

Für Notare in Spanien gilt das Arancel Notarial, veröffentlicht in el Real Decreto 1426/1989, de 17 de noviembre, por el que se aprueba el Arancel de los Notarios.

Habe ich das Recht auf freie Wahl des Notars?

Dies ist der Fall. Der Kunde kann den Notar frei wählen, und es ist nicht zulässig, dass Finanzinstitute oder Immobilienmakler einen Notar vorschreiben.

Der Tag der Unterzeichnung

Was muss ich zur Unterzeichnung mitbringen?

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung müssen Sie einen gültigen amtlichen spanischen Personalausweis (DNI) vorlegen, dessen Fotokopie nicht zulässig ist. Wenn Sie Ausländer sind, benötigen Sie einen N.I.E. Im Falle von Bevollmächtigten benötigen Sie eine autorisierte Kopie der Vollmacht.

Ich habe eine abgelaufene DNI/NIE, kann ich ein Dokument unterschreiben?

Nein. Wenn Sie Ihren Wohnsitz auf spanischem Staatsgebiet haben, müssen Sie Ihre DNI mitbringen. Ausländer müssen immer einen Nachweis über ihre Ausländeridentifikationsnummer (NIE) oder ihren Reisepass vorlegen. Jede Person, die einen Notar aufsucht, muss sich bei der Ausfertigung einer notariellen Urkunde vollständig ausweisen.

Und wenn das nicht der Fall ist, kann ich dann meinen Führerschein mitnehmen?

Nein. Ein Führerschein ist kein gültiges Dokument für die Zwecke der notariellen Identifizierung.

Muss ich den Personalausweis der Person, die ich vertrete, mitbringen?

Nein. Sie müssen die autorisierte Kopie der Vollmacht mitbringen. Darin hat der bevollmächtigende Notar Ihren Auftraggeber identifiziert. Fragen Sie uns vor dem Termin, ob die Vollmacht ausreichend ist.

Muss ich die NIE der Person, die ich vertrete, mitbringen?

Kommt darauf an. Sie müssen die autorisierte Kopie der Vollmacht mitbringen. Wenn der bevollmächtigende Notar die NIE darauf vermerkt hat, müssen Sie sie nicht mitbringen.

Sollten wir alle anwesend sein?

Das hängt von der jeweiligen Dienstleistung ab. Fragen Sie uns, um sicher zu gehen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!